Eintägige Arbeiten mit Ampelregelung – reguläre Brückenöffnungen bleiben gewährleistet | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Zecheriner Brücke

Eintägige Arbeiten mit Ampelregelung – reguläre Brückenöffnungen bleiben gewährleistet

Eintägige Arbeiten mit Ampelregelung – reguläre Brückenöffnungen bleiben gewährleistet

Nr.115/26 | 20.10.2026 | SBA NZ | Straßenbauamt Neustrelitz

An der Zecheriner Brücke an der Bundesstraße 110 im Landkreis Vorpommern-Greifswald sind kleinere

Reparaturen am Fahrbahnbelag des beweglichen Brückenteils erforderlich. Während der Arbeiten

können Fahrzeuge die Baustelle abwechselnd in beiden Richtungen passieren. Eine Ampel regelt den

Verkehr. Es kann zu Wartezeiten kommen.

Die Reparaturen sollen an einem der drei Tage – Dienstag, 27. Oktober, Mittwoch, 28. Oktober, oder

Donnerstag, 29. Oktober 2026 – von etwa 9 bis 17 Uhr ausgeführt werden. Da die Arbeiten nur bei

trockenem Wetter möglich sind, soll der genaue Tag am Montag, 26. Oktober, anhand der

Wettervorhersage festgelegt werden. Den Termin gibt das Straßenbauamt Neustrelitz anschließend in

einer weiteren Pressemitteilung bekannt.

Durch äußere Einwirkungen sind am Fahrbahnbelag kleinere Schäden entstanden. Diese werden

ausgebessert, damit keine Feuchtigkeit unter den Belag gelangt und dort Rostschäden verursacht.

Gerade vor den bevorstehenden Wintermonaten ist die Instandsetzung wichtig, um weitere Schäden zu

vermeiden.

Die Arbeiten übernimmt die Bautenschutz Müller GmbH. Die regulären Brückenöffnungen für die

Schifffahrt bleiben gewährleistet.

Wir danken allen Verkehrsteilnehmenden für ihr Verständnis und bitten um besondere Vorsicht und

Rücksichtnahme im Baustellenbereich. Die Reparaturen tragen zum langfristigen Erhalt der Brücke und

damit einer wichtigen Verkehrsverbindung bei