Eintägige Arbeiten mit Ampelregelung – reguläre Brückenöffnungen bleiben gewährleistet
Nr.115/26 | 20.10.2026 | SBA NZ | Straßenbauamt Neustrelitz
An der Zecheriner Brücke an der Bundesstraße 110 im Landkreis Vorpommern-Greifswald sind kleinere
Reparaturen am Fahrbahnbelag des beweglichen Brückenteils erforderlich. Während der Arbeiten
können Fahrzeuge die Baustelle abwechselnd in beiden Richtungen passieren. Eine Ampel regelt den
Verkehr. Es kann zu Wartezeiten kommen.
Die Reparaturen sollen an einem der drei Tage – Dienstag, 27. Oktober, Mittwoch, 28. Oktober, oder
Donnerstag, 29. Oktober 2026 – von etwa 9 bis 17 Uhr ausgeführt werden. Da die Arbeiten nur bei
trockenem Wetter möglich sind, soll der genaue Tag am Montag, 26. Oktober, anhand der
Wettervorhersage festgelegt werden. Den Termin gibt das Straßenbauamt Neustrelitz anschließend in
einer weiteren Pressemitteilung bekannt.
Durch äußere Einwirkungen sind am Fahrbahnbelag kleinere Schäden entstanden. Diese werden
ausgebessert, damit keine Feuchtigkeit unter den Belag gelangt und dort Rostschäden verursacht.
Gerade vor den bevorstehenden Wintermonaten ist die Instandsetzung wichtig, um weitere Schäden zu
vermeiden.
Die Arbeiten übernimmt die Bautenschutz Müller GmbH. Die regulären Brückenöffnungen für die
Schifffahrt bleiben gewährleistet.
Wir danken allen Verkehrsteilnehmenden für ihr Verständnis und bitten um besondere Vorsicht und
Rücksichtnahme im Baustellenbereich. Die Reparaturen tragen zum langfristigen Erhalt der Brücke und
damit einer wichtigen Verkehrsverbindung bei